IMPRESSUM & AGB

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Sanctus Security Management

Verantwortlich für diesen Internetauftritt und verantwortlich im Sinne des § 55 RStV ist:
Sanctus Security Management
Lützowstr. 60 10785 Berlin
Zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt):
Finanzamt Berlin – Mitte / Tiergarten;
Steuernummer: 34/463/53625
Dieses Impressum gilt gleichsam für den Profil auf Google Plus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen
Sanctus Security Management
(nachfolgend Unternehmen genannt) und deren Kunden.

1. Angebot und Vertragsabschluss
  1. Angebote des Unternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
  2. Der Besteller kann seinen Auftrag in elektronischer Form oder schriftlich erteilen. Der Besteller ist an diese Erklärung für den Zeitraum von 1 Woche gebunden.
  3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch das Unternehmen zustande.
2. Leistungsinhalt
  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. § 1 Abs. 3 und § 3 bleiben unberührt.
  2. Die Leistung umfasst – in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen – die Vermittlung und Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen, die ausdrücklich auch von Dritten im Auftrag erbracht werden kann.
  3. Die vereinbarte Leistung umfasst -soweit nicht ausdrücklich Teil der Vereinbarung- insbesondere nicht:
    1. die Prüfung der gesundheitlichen und persönlichen Eignung des Bestellers zur Wahrnehmung der Dienstleistung
    2. die Beaufsichtigung der Besteller während der Dienstleistung, insbesondere von Kindern, Jugendlichen undhilfsbedürftigen Personen,
    3. die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller bei sich führt oder im Rahmen der Dienstleistung zurücklässt,
    4. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen bei Fahrten oder im Hotel,
    5. Informationen über die für die Dienstleistungen einschlägigen Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Einhaltung der sich aus diesen Regelungen ergebenden Verpflichtungen. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
3. Leistungsänderungen
  1. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Unternehmens möglich und sollen schriftlich oder elektronisch durch den Besteller erklärt werden.
  2. Wünscht der Besteller eine Leistungsänderung nach Vertragsschluss gilt § 1 entsprechend.
4. Preise und Zahlungen
  1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis.
  2. Sofern vom Besteller eine Leistungsänderung gewünscht wird, gilt der im Rahmen dieser Anpassung vereinbarte Preis.
  3. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig. Dies gilt nicht wenn etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Haftung
  1. Das Unternehmen haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. In sonstigen Fällen haftet das Unternehmen – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – Ausschlüssen unberührt.
6. Gepäck und sonstige Sachen
  1. Gepäck im normalen Umfang und – nach vorheriger Absprache sonstige Sachen – werden mitbefördert.
  2. Explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe sowie unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder gefährdet werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
7. Verhalten
  1. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.
  2. Gemäß § 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. (3) Gäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung und der Bereitstellung anderer Dienstleistungen ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Unternehmen unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffs Ansprüche des Bestellers gegenüber dem Unternehmen bestehen in diesen Fällen nicht.
8. Sonstiges
  1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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